Zustiftungen und Spenden

an die Ulrich Bernath Stiftung für Fernstudienforschung

Die Ulrich Bernath Stiftung für Fernstudienforschung ist als gemeinnützig anerkannt.
Zustiftungen und die Annahme von Spenden sind jederzeit zulässig.
Zuwendungen können zur Erfüllung der Aufgaben gem. Stiftungszweck oder zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt werden.